Papenburg

Stadt Papenburg erinnert: Hundesteuer wird am 1. Juli 2018 fällig

Papenburg – Die Stadt Papenburg weißt darauf hin, dass die Hundesteuer für das laufenden Jahr zum 1. Juli 2018 fällig wird. Steuerpflichtige Hundehalter sollten die Steuer unter Angabe ihres Kassenzeichens auf ein Konto der Stadt einzahlen. Sofern der Stadt eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, wird der fällige Betrag direkt vom Konto der Hundehalter abgebucht. Auf den Versand von Jahresbescheiden für das Jahr 2018 wird aus Kostengründen verzichtet. Die zuletzt zugestellten Hundesteuerbescheide bleiben gültig, bis diese von der Stadt aufgehoben oder geändert werden. Die jährliche Abgabe für einen Hund beträgt derzeit 60 Euro. Die Steuer für Zwei- und Dritthunde liegt bei 84 bzw. 108 Euro. Für als gefährlich eingestufte Hunde wird eine Jahressteuer von 700 Euro verlangt. Die Hundesteuerpflicht besteht für alle Hunde, die älter als drei Monate sind und auf dem Gebiet der Stadt Papenburg gehalten werden./wp

Geschrieben von