Stadt Lingen weist auf Anleinpflicht für Hunde hin
Lingen. Die Stadt Lingen weist auf die Anleinpflicht in bestimmten Bereichen des Stadtgebiets hin. Hundehalter sollten darauf achten, ihre Hunde insbesondere in der Fußgängerzone anzuleinen. Auch in Naherholungsgebieten – wie am Telgenkampsee, am Dieksee, auf dem Leinpfad entlang des Kanals, im Emsauenpark oder im Brunnenpark – müssen Hunde angeleint werden. Gleiches gilt für Hunde bei größeren Menschenansammlungen, zum Beispiel bei Volksfesten, Märkten oder Straßenumzügen sowie in der Nähe von Spielplätzen, Sportanlagen, Kindergärten und Schulen. Außerhalb der genannten Flächen sollte ein nicht angeleinter Hund auf jeden Fall immer unter Aufsicht geführt werden, so dass beispielsweise keine Menschen oder andere Tiere angesprungen oder angegriffen werden können. Spielplätze, Sportanlagen, Kindergärten und Schulen dürfen nicht mit Hunden betreten werden. In der sogenannte Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit, vom 1. April bis zum 15. Juli müssen Hundehalter ihre Hunde außerdem in Waldgebieten sowie der übrigen freien Landschaft an der Leine führen. /sms