Staatsanwaltschaft Osnabrück stimmt Verfahrenseinstellung gegen ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden zu
Papenburg – Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat der Einstellung des Verfahrens gegen den ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden der Meyer Werft zugestimmt. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen des Vorwurfes, unerlaubt auf Werkstudenten eingewirkt zu haben, um diese zum Eintritt in die Gewerkschaft zu bewegen, Anklage erhoben. Gegen eine Geldauflage von 5.000 Euro ist das Verfahren nun vorläufig eingestellt worden. Der Angeklagte hat außerdem eine Erklärung abgegeben, in der er angibt, die Anklagevorwürfe nicht mehr bestreiten zu wollen. Er gehe davon aus, dass die Schilderungen der Geschädigten nicht Auswuchs eines Komplottes seien. Er sehe ein, dass sein damaliges Verhalten falsch gewesen sei, er die Werkstudenten zu sehr bedrängt und bei ihnen Ängste ausgelöst habe. Dafür hat er sich ausdrücklich bei den Geschädigten entschuldigt. /sms