Sexuelle Nötigung nicht erwiesen
Lingen – Einem Jungen Emsländer wurde im Hauptverfahren Ende August vorgeworfen eine Frau sexuell genötigt zu haben. Er soll der 32-jährigen nach einem Gaststättenbesuch im Gebüsch in die Hose gefasst und sie getreten haben. Danach soll sich der mittlerweile 18-jährige entblößt und vor dem Gesicht der Frau masturbiert haben. Weiterhin wurden ihm mehrere Körperverletzungen vorgeworfen. Dem Mann stehen nun zwei Wochen Dauerarrest wegen verschiedener Körperverletzungen bevor. Im Fall der sexuellen Nötigung hat das Amtsgericht Lingen für einen Freispruch entschieden.