Schüttorfer muss sich wegen Vorenthalten von Arbeitsentgelt verantworten
Schüttorf / Osnabrück – Heute wird am Landgericht Osnabrück das Berufungsverfahren gegen einen 39-jährigen Schüttorfer verhandelt. Im März diesen Jahres war er vom Amtsgericht Nordhorn wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt in 47 Fällen verurteilt worden. Der Angeklagte soll eine Kfz-Werkstatt betrieben und einem Angestellten monatlich 1.500 Euro in bar ausgezahlt haben. Allerdings soll er weder Sozialversicherungsbeiträge noch Lohnsteuer an die zuständigen Stellen weitergeleitet haben. Das Amtsgericht Nordhorn hatte den Schüttorfer deshalb zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Im Berufungsverfahren soll bereits heute ein Urteil fallen.