Schadensersatzklage nach Vergewaltigung abgewiesen
Dörpen. Die Schadensersatzklage des Vergewaltigers von Dörpen ist vom Landgericht Osnabrück abgewiesen worden. Das hat sein Anwalt gegenüber der ems-vechte-welle bekannt gegeben. Der Mann hatte 2010 nach einer Feier eine Frau brutal vergewaltigt. Er wollte nun Schadensersatz vom Wirt und zwei Angestellten einklagen, weil er zur Tatzeit noch 16 Jahre alt war und Alkohol verkauft bekommen hatte.