Salzbergener Mordprozess: Staatsanwaltschaft fordert 11 Jahre Freiheitsstrafe
Salzbergen – Im Salzbergener Mordprozess hat die Staatsanwaltschaft heute ihr Plädoyer gehalten. Darin heißt es, dass dem Angeklagten keine Heimtücke nachgewiesen werden konnte. Er soll deshalb nicht wegen Mordes sondern wegen Totschlags verurteilt werden. Die Staatsanwaltschaft hat eine Freiheitsstrafe von 11 Jahren für den 69-jährigen Mann aus Emsbüren gefordert. Am 14. Mai wird die Verteidigung in dem Fall plädieren, das Urteil soll dann wenige Tage später fallen. Dem 69-jährigen wird vorgeworfen auf seine ehemalige Lebensgefährtin geschossen zu haben, die später an den Verletzungen starb.