Prozess um Tod eines Azubis in Dersumer Glasfirma geht in Revision
Dersum. Der Prozess um den Tod eines Auszubildenden in einer Dersumer Glasfirma muss neu aufgerollt werden. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung haben Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt. Zwei Geschäftsführer waren wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt worden. Der dritte Geschäftsführer muss ein Bußgeld zahlen. Der mitangeklagte Produktionsleiter wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Außerdem wurde ein Gewerbeaufsichtsamtsmitarbeiter wegen versuchter Strafvereitelung zu einer Geldstrafe verurteilt. Im Juli 2010 wurde ein damals 19-jähriger Auszubildender in einer Glasschleifmaschine tödlich eingeklemmt. Aus Kostengründen waren zuvor Sicherheitsmaßnahmen abgebaut worden.