Prozess um Tod einer Frau in Lingener Kleingartensiedlung endet mit Freispruch

Lingen. Im Fall der getöteten Frau in einer Lingener Kleingartensiedlung ist der angeklagte Meppener freigesprochen worden. Der Richter am Landgericht Osnabrück konnte dem Mann nicht nachweisen, dass er die Frau eines befreundeten Paares erstickt habe. Der Fall habe sich trotz akribischer Analyse nicht aufklären lassen, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Sicher sei nur, dass sich der Angeklagte und seine Frau sowie die Getötete und ihr Mann Anfang November letzten Jahres in der Gartenlaube betrunken haben. Danach sei es zwischen den Männern zu Streit und Handgreiflichkeiten gekommen. Dass der Meppener die Frau erstickt habe, könne durch Spuren am Tatort nicht bewiesen werden. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hatte im Vorfeld für einen Freispruch plädiert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wird Revision eingelegt, landet der Prozess vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. /cm

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