Emsbüren

Prozess um Misshandlung eines Schutzbefohlenen in Emsbüren: Mutter zu Haftstrafe verurteilt

Emsbüren – Das Landgericht Osnabrück hat im Prozess um die Misshandlung eines Schutzbefohlenen in Emsbüren ein Urteil gefällt. Die Mutter des betroffenen Jungen ist zu einer Freihheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Der Stiefvater wurde wegen Verletzung der Fürsorgepflicht verwarnt. Zudem muss er 2000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Das teilte ein Sprecher des Landgerichtes der Ems-Vechte-Welle mit. Zwischen Februar 2015 und Januar 2017 wohnten die beiden mit dem inzwischen volljährigen Sohn der 37-Jährigen zusammen. Die Mutter hat ihren Sohn in der Zeit misshandelt. Unter anderem soll sie ihm verboten haben, zu Hause normale Kleidung zu tragen oder das Badezimmer zu benutzen. Der Jungen wurde teils dazu gezwungen, ohne Bettzeug auf dem Boden seines Zimmers zu schlafen. Darüber hinaus hat die Mutter ihn auch körperlich misshandelt. Das führte bei dem Jungen zu psychischen Schädigungen, die eine langjährige Therapie erforderlich machen. Nach außen hatte die Mutter des Geschädigten ein System der Abschottung und der bewussten Täuschung errichtet. Daher blieb die Misshandlung trotz mehrfacher Hilfsangebote des Jugendamtes unentdeckt. Der 48-jährige Stiefvater war nicht eingeschritten, obwohl ihm dies möglich gewesen sein soll. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. /wp [&] nh

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