Prostituierte überfallen und gefoltert – BGH bestätigt Urteil gegen Täter
Dohren / Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Osnabrück gegen vier Männer aus Nordrhein-Westfalen und eine Frau aus Nordhorn bestätigt. Die Männer waren im März 2012 wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden, die Nordhornerin wegen Beihilfe. Im Juli 2011 waren die Männer in einen bordellartigen Betrieb in Dohren eingedrungen und hatten eine dort arbeitende Prostituierte u.a. mit Pfefferspray und Elektroschockern gefoltert, um das vorhandene Bargeld von ihr zu bekommen. Die Nordhornerin hatte von dem Überfall gewusst und den Männern die Tür geöffnet. Das Landgericht Osnabrück hatte die Männer deshalb zu Freiheitsstrafen zwischen 5 und 7 Jahren und die Frau zu einer Bewährungsstrafe von 21 Monaten verurteilt. Die Angeklagten waren daraufhin in Revision gegangen, die aber vom Bundesgerichtshof verworfen wurde. Das Urteil ist damit rechtskräftig.