Papenburg

Papenburger muss sich wegen Sachbeschädigung und Brandstiftung vor Gericht verantworten

Papenburg – Das Landgericht Osnabrück verhandelt heute gegen einen 52-jährigen Mann aus Papenburg in einem Berufungsverfahren. Das Amtsgericht Papenburg verurteilte den Mann bereits wegen Sachbeschädigung und Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten. Der Angeklagte soll Anfang Dezember 2015 in Papenburg erst die Eingangstür und dann die Tür einer Spielothek mit einem Betonpflanzring eingeworfen haben. Er ging in die Spielothek und zündete Papier und Pappe an, wodurch die Toilettentür Feuer fing. Daraufhin flüchtete der Täter. Zu der Verhandlung sind ein Sachverständiger und ein Bewährungshelfer geladen. /jz

Geschrieben von