Osterfeuer erst ab Gründonnerstag aufschichten
Grafschaft Bentheim. Der Landkreis weist daraufhin, Osterfeuer frühestens ab Gründonnerstag, den 17. April, aufzuschichten. Wegen des milden Winters und der frühlingshaften Temperaturen ist es möglich, dass in früher aufgeschichteten Osterfeuern Vögel wie der Zaunkönig oder das Rotkehlechen brüten oder sich dort die ersten Jungvögel befinden. Werden die Osterfeuer dann angezündet, werden Gelege zerstört und Jungvögel getötet. Abgesehen von Tierquälerei handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat. Bereits geschichtete Haufen können vor dem Abbrennen auch nicht umgeschichtet werden, da dadurch auch Nester zerstört und Jungvögel getötet werden können.