Oberlandesgericht Oldenburg bestätigt Urteil aus Meppen
Meppen – Das Oberlandesgericht Oldenburg hat das Urteil gegen einen Mann, gegen den vom Amtsgericht Meppen ein Ordnungsgeld verhängt worden war, bestätigt. Der Mann musste als zeuge in einem Strafverfahren aussagen. Als der Staatsanwalt sich in dem Verfahren zu Wort meldete, beschimpfte der Mann ihn. Die Richterin verhängte deshalb ein Ordnungsgeld in Höhe von 200 Euro. Dagegen hatte der Mann sich gewehrt. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat das Ordnungsgeld aber jetzt bestätigt. Das Urteil ist rechtskräftig. /ig