Notgemeinschaft Nordhorn Range stellt Antrag an Grafschafter Kreistag
Nordhorn – Die Notgemeinschaft Nordhorn Range hat einen Antrag an den Grafschafter Kreistag gestellt. Damit möchte sie erreichen, dass der Kreistag das Land Niedersachsen dazu auffordert, die Lärmschutzzonen des Schießplatzes Nordhorn Range zu überprüfen. Das teilt die Notgemeinschaft mit. Denn die Lärmschutzzonen der Nordhorn Range wurden durch das Fluglärmgesetz im Jahr 1978 festgelegt. Dem Gesetz lagen damals rund 8.000 Anflüge zur Tages- und Nachtzeit zugrunde. Heute haben sich, laut Mitteilung der Bundeswehr, die Zahl der Anflüge auf bis zu 750 verringert. Deshalb geht die Notgemeinschaft davon aus, dass die Lärmschutzzonen sich verkleinert haben. Das Gesetz von 1978 schreibt vor, dass die Lärmschutzzonen spätestens alle zehn Jahre überprüft und gegebenenfalls neu festgelegt werden müssen. Bis zum Jahr 2007 war der Bund dafür zuständig, seitdem ist das Land Niedersachsen zuständig. Die Notgemeinschaft beklagt, dass das Land die Zonen der Nordhorn Range noch nicht überprüft hat. Mit dem Antrag hofft sie, dass das Land dies bald nachholt. /lm