Nordhorn weist auf neues Bundesmeldegesetz hin
Nordhorn. Die Stadt weist auf das neue Bundesmeldegesetz hin. Es tritt am 1.November in Kraft. Dabei muss bei der Anmeldung nach einem Wohnungswechsel eine Wohnungsgeberbescheinigung abgegeben werden. Das sind in der Regel Eigentümer oder die Hausverwaltung. Die Vorlage eines Mietvertrags reicht nicht aus. Auf nordhorn.de gibt es ein Formular zum Download. /mk