NLWKN: Baden in landeseigenen Kanälen verboten!
Emsland/ Grafschaft Bentheim. In den landeseigenen Kanälen gilt Badeverbot. Darauf weist heute der Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz – kurz NLWKN – hin. Es sei nicht auszuschließen, dass es zwischen Schwimmern und Booten zu Unfällen kommt. Deswegen sei das Baden auch in den Nordhorner Kanälen oder dem Haren-Rütenbrock-Kanal untersagt. Wer trotzdem dort schwimmt begehe eine Ordnungswidrigkeit, so der NLWKN. /mk