Niederlage für AKW-Betreiber vor dem EuGH
Lingen – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die umstrittene deutsche Brennelementesteuer in einem Urteil gebilligt. Das Gericht habe laut Medienberichten entschieden, dass es sich bei der Brennelementesteuer weder um eine unzulässige Strom- noch um eine unzulässige Verbrauchersteuer handle. Die Energieversorger E.on und RWE hatten die Belastung des Atomkraftwerks Emsland mit der Brennelementesteuer zum Anlass genommen, gegen die Abgabe zu klagen. Das Finanzgericht Hamburg hatte die Argumente der Betreiber für nicht ganz abwegig gehalten. Offiziell war die Brennelementesteuer 2011 inkraftgetreten. Bei einem Erfolg vor dem Europäischen Gerichtshof hätten E.on und RWE auf Steuerrückzahlungen in Milliardenhöhe hoffen können. /ha