Nicht zur Berufung erschienen: Urteil rechtskräftig
Gersten. Ein Gerstener ist am Morgen nicht zu seinem Berufungsverfahren vor dem Landgericht in Osnabrück erschienen. Deswegen gilt nun das Urteil des Amtsgerichts in Lingen: dies hatte den 24-jährigen wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Emsländer hatte im Oktober in einer Lingener Gaststätte geraucht. Als die Polizei seine Personalien aufnehmen wollte, spuckte er den Beamten ins Gesicht und beleidigte sie.