Neuregelung für Kurzkennzeichen tritt am 1.April in Kraft

Grafschaft Bentheim. Am 1. April wird eine Neuregelung für Kurzkennzeichen in Kraft treten. Das teilt der Landkreis Grafschaft Bentheim heute mit. Die Voraussetzungen zur Erteilung des Kurzkennzeichens werden dann deutlich erschwert. Grund für die Neuregelung ist der verbreitete Missbrauch von Kurzkennzeichen. Neben einem Ausweisdokument und einer elektronischen Versicherungsbestätigung müssen ab dem 1. April auch die Fahrzeugdokumente im Original und ein gültiger Hauptuntersuchungsbericht in der Zulassungsstelle vorgelegt werden./wp

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