Neues Schulgesetz schadet Schülern in Bardel
Bad Bentheim – Nach dem neuen Niedersächsischen Schulgesetz ist der Landkreis Grafschaft Bentheim nicht mehr verpflichtet, die Kosten für die Schülerbeförderung zum Missionsgymnasium Bardel in Bad Bentheim zu übernehmen. So steht es in einer Pressemitteilung des Grafschafter Landtagsabgeordneten Reinhold Hilbers. In der aktuellen Gesetzesfassung ist dies allerdings noch der Fall. Hier kommt es nicht auf die Entfernung zur Schule, sondern auf die Entfernung zwischen dem Wohnort und dem Missionsgymnasium an. Denn der vom Missionsgymnasium Bardel zugleich mit dem Abitur angebotene, auf vertieftem, fächerübergreifendem bilingualen Unterricht beruhende A-Level-Abschluss stellt einen eigenständigen Bildungsgang im Sinne der hier maßgeblichen Vorschrift des Niedersächsisches Schulgesetz dar. Der genannte Abschluss berechtigt insbesondere zur unmittelbaren Aufnahme eines Studiums in englischsprachigen Ländern. Dies stellt neben dem Abitur eine zusätzliche Qualifikation dar. /av