Neue Regelungen für Kurzzeitkennzeichen

Emsland/ Grafschaft Bentheim. Ab Mittwoch ändert sich die Zulassungsordnung für Fahrzeuge. Davon sind vor allem die Kurzzeitkennzeichen betroffen. Darauf weist heute der Landkreis Emsland hin. Ab dem 1.April müssen für dieses Fünf-Tage-Kennzeichen der original Fahrzeugschein, ein gültiger Hauptuntersuchungsbericht, eine Versicherungsbestätigung und ein gültiger Ausweis vorgelegt werden. So sollen Handel und Missbrauch mit den Kurzzeitkennzeichen verhindert werden. /mk

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