Neue Pflanzenverordnung verbietet Verbrennen von Gartenmüll
Grafschaft Bentheim – Der Landkreis weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass das Verbrennen von Gartenabfällen nur in Ausnahmefällen gestattet ist. Das Verbrennen muss bei der Abfallbehörde der Kreisverwaltung beantragt werden, sonst droht eine Anzeige. Das besagt die neue Pflanzenabfallverordnung, die seit Ende Januar in Kraft ist. Osterfeuer sind davon ausgenommen. Der Gartenmüll kann weiter bei den Annahmestellen im Landkreis abgegeben oder im eigenen Garten kompostiert werden. /ig