Haren

Nach Jetski-Unfall: OLG kürzt Schadensersatz und Schmerzensgeld

Haren. Mehr als drei Jahre nach einem tödlichen Jetski-Unfall ist der Verursacher vom Oberlandesgericht in Oldenburg zu Schadensersatz verurteilt worden. Das OLG folgte damit in weiten Teilen dem Landgerichts-Urteil, kürzte aber Schmerzensgeld und Schadensersatz, weil es auch eine Mitschuld beim Opfer sah. Demnach stehen der Mutter zehn Tausend Euro Schmerzensgeld zu und der Erbengemeinschaft acht Hundert Euro. Hinzu kommt Schadensersatz in Höhe von fast sechs Tausend Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bei dem Unfall im August 2012 hatte ein 26 Jahre alter Jetskifahrer auf der Ems bei Haren einen 22-jährigen überfahren und getötet, der gerade auf einer Luftmatratze auf dem Fluss schwamm. /mk

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