Nach BVG-Urteil: Handwerkskammer warnt vor Belastungen durch Erbschaftssteuer

Emsland/Grafschaft Bentheim. Die Handwerkskammer für die Region warnt davor, kleinere und mittlere Familienbetriebe mit zusätzlichen Erbschaftssteuern zu belasten. Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Steuerbefreiung von Unternehmen zum Teil für verfassungswidrig erklärt. Wie die Handwerkskammer mitteilt, fürchtet sie nun, die Verschonungsregeln für Betriebvermögen könnten zu weitreichend reformiert werden. Das könne die Existenz und das Fortbestehen einiger Unternehmen gefährden. Mit der Verschonungsregel können Unternehmen zu 85 Prozent oder vollständig von der Erschaftssteuer befreit werden. Voraussetzung ist, dass der Betrieb fortgeführt wird und Arbeitsplätze 5 bzw. 7 Jahre erhalten werden. /cm

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