Nach BGH-Urteil zum Massengentest: Anwälte prüfen Gang zum BverfG
Dörpen. Nach dem der Bundesgerichtshof heute Morgen sein Urteil zum umstrittenen Massengentest im Vergewaltigungsfall von Dörpen gesprochen hat, erwägen die Anwälte einen Gang zum Bundesverfassungsgericht. Das sagte der Lingener Jurist Robert Koop gegenüber der ems-vechte-welle. Man wolle aber erst das schriftliche Urteil aus Karlsruhe abwarten. Der BGH hat heute Vormittag entschieden, dass der heute 18-jährige hinter Gittern bleiben muss. Allerdings dürfen die Beamten Proben eines Massengentests weiterhin nicht entanonymisieren, wie im Dörpener Fall geschehen.