Nach Arbeitsunfall: Berufungsverfahren gegen Solarunternehmer
Dörpen. Das Landgericht in Osnabrück verhandelt von heute an das Berufungsverfahren gegen einen Solarunternehmer aus Övelgönne. Er soll die Maßnahmen zum Arbeitsschutz auf einer seiner Baustellen in Dörpen missachtet haben. Im März 2010 waren innerhalb einer Woche zwei Männer bei der Installation einer Solaranlage durch ein Dach sieben Meter in die Tiefe gestürzt. Einer ist halbseitig gelähmt und pflegebedürftig. Der zweite Mann ist in seiner Arbeitsfähigkeit eingeschränkt. Die Arbeiter sollen nicht gesichert gewesen sein, außerdem fehlten Fangnetze. Das Urteil wird vor Weihnachten erwartet.