NABU klagt gegen den Landkreis Grafschaft Bentheim

Nordhorn – Der Naturschutzbund Niedersachsen (NABU) klagt gegen den Landkreis Grafschaft Bentheim. Mit einem Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung will der NABU beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht verhindern, dass im Juli auf Rabenkrähen geschossen wird. Die Grafschaft Bentheim hatte durch eine Verordnung die bestehende Schonzeit für Rabenkrähen für den Monat Juli aufgehoben. Dadurch sollen übermäßige Schäden in der Landwirtschaft verhindert werden. Auf Rabenkrähen darf  nach dem Niedersächsischen Jagdgesetz aber nur zwischen dem 1. August und dem 20. Februar geschossen werden.

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