Moto-Cross-Strecke in Itterbeck beeinträchtigt Jagd nicht

Itterbeck. Ein Jäger wird in seinem Revier nicht durch eine angrenzende Moto-Cross-Anlage beeinträchtigt. Das hat das Oberlandesgericht in Oldenburg entschieden. Der Senat folgte damit einem Urteil des Landgerichts in Osnabrück. Dabei ging es um eine die Moto-Cross-Strecke in Itterbeck. Gegen die Genehmigung der Strecke hatten Anwohner geklagt, die auf ihren Grundstücken auch auf Jagd gehen. Ein Gutachter hat festgestellt, dass das Wild die Strecke an den zwei Trainingstagen in der Woche und den fünf Benutzungs-Wochenenden im Jahr nur bis auf 300 Meter meidet. Die Population verringere sich dadurch nicht nennenswert. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. /mk

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