Meppen

Meppener wegen Urkundenfälschung zu Haftstrafe verurteilt

Meppen – Weil er seinen Krankenschein gefälscht hat muss ein 34-jähriger Meppener für sechs Monate ins Gefängnis. Das hat das Landgericht Osnabrück entschieden. Der Mann war zur Teilnahme an einer Wiedereingliederungsmaßnahme verpflichtet, hatte dort aber mehrfach unentschuldigt gefehlt. Weil ihm Kürzungen seiner Hartz-IV-Leistungen drohten, änderte er deshalb die Daten auf einem ausgestellten Krankenschein ab. Das Amtsgericht Meppen hatte den Mann deshalb bereits zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Landgericht Osnabrück änderte das Urteil in eine sechsmonatige Haftstrafe wegen Urkundenfälschung ab. /sms

Geschrieben von