Meppen muss Stallbauten im westlichen Stadtgebiet zulassen
Meppen. Die Stadt muss einen Landwirt im westlichen Stadtgebiet einen Maststall bauen lassen. Das hat heute das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entschieden. Die Stadt wollte einen Bebauungsplan für den Bereich Versen, Klein und Groß Fullen einstweilen außer Kraft setzen und so Stallbau verhindern. Den Richtern mangelte es an städtebaulichen Gesichtspunkten. Im Bereich des Plans stehen bereits 30 tierhaltende Betriebe. In dem Bebauungsplan von 2006 ist die Fläche sogar als „besonders geeignet“ für Tierhaltungsbetriebe ausgewiesen. Der Beschluss ist unanfechtbar.