Mann zahlt Schadenswiedergutmachung
Nordhorn – Ein Mann aus Nordhorn wurde gestern wegen Untreue in drei Fällen angeklagt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Die Firma des 53-Jährigen war bis Ende 2009 mit der Objekt- und Mietverwaltung zahlreicher vermieteter Immobilien in Deutschland beauftragt. Diese standen im Eigentum einer niederländischen Firmengruppe. Im Jahr 2010 hat die Leistung eine andere Firma übernommen, die durch den Nordhorner vertreten wurde. Dieser war verpflichtet Mietzinszahlungen auf eine Sammelkonto zu überweisen. Stattdessen hat er mehrere Beträge im sechsstelligen Bereich auf andere ihm gehörige Konten überwiesen haben. In einem Fall soll er sogar die Mietzinszahlungen verwendet haben um an das Nordhorner Amtsgericht eine im Zwangsversteigerungsverfahren erworbene Wohnung zu zahlen. Der Mann hat den Geschädigten eine Schadenswiedergutmachung von 110.000 Euro gezahlt. Zudem hat er eine Bewährungsstrafe von 2 Jahren erhalten. /av