Mann wegen Beihilfe zum Handel mit Betäubungsmitteln verurteilt
Lingen – Ein 30-Jähriger ist vom Amtsgericht Lingen wegen Beihilfe zum unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Er soll im Oktober 2017 im Auto auf seinen Komplizen gewartet haben, der Betäubungsmittel aus seiner Wohnung in Lingen holen wollte, um diese zu verkaufen. Dem Angeklagten wurde zur Auflage gemacht, einen Betrag von 3000 Euro an die Staatskasse zu zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. /nh