Mann aus Surwold zieht Berufung zurück – Urteil des Amtsgerichts rechtskräftig
Surwold. Im Verfahren gegen einen 33-jährigen Mann aus Surwold vor dem Landgericht Osnabrück hat der Angeklagte seine Berufung zurückgezogen. Das teilte ein Sprecher des Gerichts der ems-vechte-welle mit. Das Amtsgericht Papenburg hatte den Mann im Januar diesen Jahres wegen Wohnungseinbruchdiebstahls zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte eine Playstation 4 und eine „E-Zigarette“ aus der Wohnung eines Bekannten gestohlen. Der Angeklagte war daraufhin in Berufung gegangen, zog seine Berufung jedoch heute zum Verhandlungstermin am Osnabrücker Landgericht wieder zurück. Das Urteil des Amtsgerichts Papenburg ist damit rechtskräftig. /sms