Makler muss Provision zurückzahlen
Nordhorn – Ein Makler muss 20.000 Euro Provision an einen Hausbesitzer aus Nordhorn zurückzahlen. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden und damit ein Urteil des Osnabrücker Landgerichts bestätigt. Der Kläger hatte vor dem Hauskauf beim Makler angefragt, ob das Haus unter Denkmalschutz stehe. Der Makler verneinte dies richtigerweise, verschwieg aber, dass die Stadt bereits angekündigt hatte, das Haus möglicherweise unter Schutz zu stellen. Aus Sicht des Gerichts habe der Makler wegen der unvollständigen Auskunft seinen Provisionsanspruch verwirkt. Die 20.000 Euro muss er jetzt an den Käufer zurückzahlen.