Lingener Student gewinnt Klage gegen Osnabrücker Studentenwerk

Lingen. Ein Lingener Student, der gegen die Beiträge des Studentenwerks der Hochschule Osnabrück am Campus Lingen geklagt hat, hat vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg Recht bekommen. Damit hob das Oberverwaltungsgericht ein Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück auf, dass die Klage in erster Instanz abgewiesen hatte. Der Lingener hatte dagegen geklagt, die volle Höhe des Studentenwerk-Beitrags zahlen zu müssen, weil es am Campus Lingen unter anderem keine Mensa gab. Deshalb forderte er die Beiträge für das Wintersemester 2012/13 und das Sommersemester 2013 zurück. Das Studentenwerk hatte 2012 angefangen Beiträge zu erheben. Damit sollten unter anderem die Mensa und die Studentenwohnheime finanziert werden. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist endgültig und damit rechtskräftig. /cm

Hier finden Sie einen Link zum AStA in Lingen, der Musterschreiben herausgibt, mit denen ebenfalls betroffene Studenten ihre Beiträge zurückfordern können.

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