Lingener SPD-Stadtratsfraktion fordert Änderung bei Grundstücksverkäufen in Scheidungsfällen
Lingen – Die Lingener SPD-Stadtratsfraktion setzt sich für eine Änderung der Härteklausel im Zusammenhang mit Grundstücksverkäufen bei Scheidungsfällen ein. Die bisherige Regelung sehe vor, dass derjenige, der sein Grundstück innerhalb von zehn Jahren verkaufe, die Wertsteigerung, die sich seit dem Kauf des Grundstückes ergeben habe, an die Stadt abführen müsse. Tod, Unfall, Krankheit, beruflich bedingter Wohnortwechsel oder eine finanzielle Notlage gelten laut SPD als Härtefall. Dazu zähle auch eine Scheidung. Es könne aber nicht sein, dass die Stadt auch in den Fällen, wo die Scheidung nicht zu einer Belastung der Eheleute führe, diese mit Steuergeldern unterstütze, so Edeltraut Graeßner, die stellvertretende Vorsitzende der Lingener SPD-Ratsfraktion. Mit einem Antrag auf Einzelfallprüfung im Scheidungsfall will die Fraktion das Thema im Rat der Stadt zur Abstimmung bringen.