Lingen

Landrat Winter äußert sich zu Kostenbeitrag im Fall Lia

Lingen – Landrat Reinhard Winter hat sich in einer Pressemitteilung zum Kostenbeitrag für den Hortbesuch eines geistig behinderten Mädchens in Lingen geäußert. Der Landrat zeigte sich erschrocken über die reflexartigen Reaktionen aus der Politik, da sie die Unkenntnis der rechtlichen Grundlagen offenbarten. Nach dem Sozialgesetzbuch haben sowohl geistig als auch körperlich behinderte Kinder einen gesetzlichen Anspruch auf die Übernahme von Kosten, um eine angemessene Schulbildung zu erhalten. Im konkreten Fall übernimmt die Stadt Lingen die Kosten für die Schulbegleitung, die für den gesamten Pflichtunterricht erforderlich ist. Eine Eigenbeteiligung der Eltern sieht das Gesetz hier nicht vor. Anders sieht es bei freiwilligen Angeboten wie der Hortbetreuung aus. Das Sozialgesetzbuch sieht hier vor, dass sich die Eltern im „angemessenen Umfang“ an den Kosten beteiligen. Dabei wird die gesetzlich festgelegte Einkommensgrenze dem anrechenbaren Einkommen der Eltern gegenüber gestellt. Aus dieser Differenz errechnet sich der zumutbare Eigenanteil, mit dem Erziehungsberechtigte sich beteiligen müssen. Der Landkreis Emsland war in den vergangenen Wochen wegen des Falls aus Lingen in die Kritik von Medien und Politik geraten. Nach Ansicht von Landrat Reinhard Winter habe der Bundesgesetzgeber es versäumt, spätestens mit dem Bundesteilhabegesetz, das Sozialgesetzbuch entsprechend zu ändern und auf eine Kostenbeteiligung in diesen Fällen zu verzichten, so Winter. /sms

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