Landkreis mahnt zu vorsichtigem Umgang mit Feuerwerk

Grafschaft Bentheim – Der Landkreis mahnt zum fachgerechten Gebrauch von Feuerwerkskörpern. In diesem Jahr dürfen Raketen und Knaller vom 28. bis zum 31. Dezember verkauft, allerdings nur Silvester und Neujahr gezündet werden. Aus Lärmschutzgründen dürfen Feuerwerkskörper nicht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Kinder- und Altenheimen gezündet werden. Verstöße können mit Geldbußen bis zu 500 Euro geahndet.

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