Landkreis erinnert an Einschränkungen an den

Emsland – An den sogenannten „stillen Feiertagen“ im November gibt es Einschränkungen bei öffentlichen Veranstaltungen. Daran hat der Landkreis in einer Presseinformation erinnert. Die Einschränkungen gelten für den Volkstrauertag am 18. November, den Buß- und Bettag am 21. November und den Totensonntag am 25. November. Ganztägige Veranstaltungen am Volkstrauertag und am Totensonntag sind verboten, wenn sie über die Bewirtung hinausgehen. Außerdem muss in Gastronomiebetrieben auf Unterhaltungsmusik verzichtet werden. Veranstaltungen mit Umzügen sind ebenfalls verboten. Dieselben Einschränkungen gelten am Buß- und Bettag in der Zeit von 7-11 Uhr.
 

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