Landgericht prüft Urteil
Neuenhaus – Ein 23-jähriger Mann muss sich heute in einem Berufungsverfahren vor dem Osnabrücker Landgericht verantworten. Ihm wird vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen, er gilt aber aufgrund einer psychischen Erkrankung als vermindert schuldfähig. Der junge Mann soll einen Partygast so stark geschubst haben, dass dieser sich unter anderem Schnittwunden und einen Bruch zuzog. Der Angeklagte hatte aufgrund seiner Erkrankung gemeint, sein Opfer hätte sich über ihn lustig gemacht. Außerdem soll der Mann alkoholisiert mit seinem PKW gegen ein parkendes Auto gefahren sein, dadurch entstand ein Sachschaden in Höhe von fast 8000 Euro. Das Amtsgericht Nordhorn hat den 23-Jährigen dafür zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Jetzt muss das Landgericht das Urteil prüfen.