Landgericht Osnabrück verwirft Berufungsantrag von Barhockerschläger
Neulehe – Das Landgericht Osnabrück hat die Berufung um den 20-jährigen Mann verworfen, der wegen Schlägen mit einem Barhocker nun in Dauerarrest muss. Das schreibt die „Neue Osnabrücker Zeitung“. Der Dauerarrest sei ein Zuchtmittel, sagte eine Sprecherin des Gerichts der Zeitung. Deswegen ist eine Berufung nicht zulässig. Für drei Wochen muss der Mann in Dauerarrest, weil er im September des vergangenen Jahres in einer Diskothek in Neulehe zwei Gäste mit einem Barhocker verletzt hatte. /jz