Meppen

Landgericht Osnabrück verwirft Berufung – sechs Monate Haft

Meppen – Die Berufung des Angeklagten aus Meppen ist heute vor dem Landgericht Osnabrück verworfen worden. Der Mann hat ein Handy zerstört, dass sich in dienstlicher Verwahrung befand. Er hat im Juni 2017 eine Meppener Apotheke unter falscher Identität angerufen. Wenig später ist er in die Apotheke gegangen und hat angegeben, er solle Medikamente für die Person abholen, als die er sich ausgegeben hatte. Er hat das Medikament bekommen. Als er wenig später vorläufig festgenommen wurde, hat ein Beamter formell das Handy des Mannes beschlagnahmt. Dieses hat er dann im Dienstzimmer ergriffen und es in der Mitte geknickt, damit es nicht mehr ausgewertet werden konnte. Das Amtsgericht Meppen hatte ihn wegen versuchten Beschaffens von Betäubungsmitteln und wegen Verwahrungsbruchs zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Das Urteil hat jetzt Bestand. /lm

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