Landgericht Osnabrück bestätigt Urteil gegen 54-Jährigen aus Haselünne
Haselünne – Ein 54-jähriger Angeklagter hat heute vor dem Landgericht Osnabrück die Berufung zurückgenommen. Der Mann hat zwischen Juli und November in Haselünne mehrere Personen schriftlich und mündlich beleidigt. In einem Fall hat er den Beleidigten auch getreten. Im Juli hat er sich zudem einer Festnahme widersetzt und ist handgreiflich geworden. Außerdem hat er im November aus einem Supermarkt eine Schachtel Zigarette geklaut. Das Amtsgericht Meppen verurteilte ihn bereits im Februar wegen Bedrohung in zwei Fällen, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Beleidigung und Bedrohung, wegen Hausfriedensbruchs und weiteren Straftaten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig. /lm