Landgericht Osnabrück bestätigt Urteil des Amtsgerichts gegen Meppener

Meppen / Osnabrück – Im Berufungsverfahren gegen einen 27jährigen Meppener ist es beim Urteil des Amtsgerichts geblieben. Der Mann war im Oktober 2012 wegen gemeinschaftlichen Diebstahls in 11 Fällen verurteilt worden. Das Strafmaß war eine Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 5 Monaten. Im gestrigen Berufungsverfahren am Landgericht Osnabrück hatte die Staatsanwaltschaft eine erhöhte Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten gefordert, die Verteidigung 2 Jahre auf Bewährung. Am Ende blieb es beim Urteil des Amtsgerichts Nordhorn.

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