Landgericht muss erneut über Strafe nach sexuellem Missbrauch von Kindern entscheiden
Osnabrück. Das Landgericht Osnabrück hat heute die Strafe gegen einen 57-jährigen aus Surwold verhandelt. Der Mann wird zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Er war bereits im Juni vergangenen Jahres unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 20 Fällen zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. In zehn Fällen wurde schwerer sexueller Missbrauch nachgewiesen. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil im Hinblick auf die Festsetzung der Einzelstrafen aufgehoben. Der Schuldspruch und die tatsächlichen Feststellungen wurden aufrechterhalten. /ha