Landgericht mindert Geldstrafe von Papenburgerin
Papenburg. Das Landgericht Osnabrück hat ein Urteil gegen eine Frau aus Papenburg abgeändert. Die 60-Jährige hatte im August 2015 bei einem anderen Verfahren vor dem Landgericht bewusst eine falsche Aussage gemacht. Das Amtsgericht Osnabrück hatte die Frau deshalb wegen falscher uneidlicher Aussage und falscher Versicherung des Eides zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. In dem Berufungsverfahren ließ das Gericht den Vorwurf der falschen Versicherung des Eides fallen und minderte die Geldstrafe auf 90 Tagessätze zu je 50 Euro./wp