Landgericht mildert Urteil gegen Anwalt aus Meppen leicht ab
Meppen/Osnabrück – Das Osnabrücker Landgericht hat das Berufungsverfahren gegen einen 46-jährigen Rechtsanwalt aus Meppen abgemildert. Der Anwalt war vom Amtsgericht in Meppen verurteilt worden, weil er die Versicherungszahlung eines Mandanten unterschlagen haben soll. Der Anwalt soll 2002 zehntausend Euro von einer Versicherung für sich behalten haben, anstatt es an seine Mandanten weiterzugeben. Das Meppener Amtsgericht hatte den Anwalt zu 100 Tagessätzen zu je 60 Euro verurteilt. Die 5. kleine Strafkammer des Osnabrücker Landgerichtes milderte die Strafe auf 90 Tagessätze zu je 60 Euro ab. Außerdem trägt der Anwalt die Kosten des Verfahrens.