Landesregierung erlässt Richtlinien zur Unterbringung von Werkvertragsarbeitern

Emsland – Noch im Januar soll ein Erlass der Landesregierung zur Unterbringung von Werkvertragsarbeitern in Kraft treten. Das meldet die Neue Osnabrücker Zeitung. Darin heißt es, dass jedem Menschen sechs Quadratmeter im Schlafbereich zustehen, maximal dürfen acht Personen in einem Schlafzimmer übernachten. Mindestens eine Dusche und eine Toilette müssen für je acht Arbeiter zur Verfügung gestellt werden. Eine Sprecherin des Landkreises Emsland sagte der Zeitung, dass die Landes-Vorgaben sich kaum von denen des Landkreises unterscheiden. Außerdem sei es so einfacher, die Anforderungen gegenüber Eigentümern und Mietern durchzusetzen. Hintergrund des Erlasses, ist das Bekanntwerden der Situation rumänischer Werkvertragsarbeiter in Papenburg, nachdem zwei Personen bei einem Feuer in der Unterkunft ums Leben kamen.

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