Kolpingwerk Diözesanverband Osnabrück äußert sich zum Schutz des Sonntags
Emsland / Grafschaft Bentheim – Das Kolpingwerk Diözesanverband Osnabrück hat sich zum Schutz des Sonntags geäußert. Anlass ist das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom Oktober 2016, hinsichtlich der Ladenöffnungszeiten, nach dem es auch in Niedersachsen erneute Diskussion zu diesem Thema gab. In der Pressemitteilung heißt es: Das Kolpingwerk Diözesanverband Osnabrück lehnt eine Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten und die damit verbundene weitere Aushöhlung des Sonntagsschutzes ab! Nach Ansicht des Kolpingwerk Diözesanverbands Osnabrück haben alle Menschen am Samstag ausreichend Gelegenheit den persönlichen Konsum zu decken. Die derzeitige gesetzliche Regelung stelle einen tragfähigen Kompromiss zwischen einem Tag der Ruhe und den Interessen des Einzelhandels dar./sms